Riester-Rentenversicherung

Mit der Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsoge geschaffen worden, die als Ausgleich zum tendenziell sinkenden Renteneinkommen dient. Aus gutem Grund: Bedingt durch die demographische Entwicklung sowie die steigende Lebenserwartung der Bundesbürger reicht die gesetzliche Rente künftig nicht, um den finanziellen Grundbedarf im Alter zu sichern.

Die Riester-Rente hilft, diese Versorgungslücke vollständig zu schließen. Der Staat unterstützt den Riester-Sparer dabei mittels attraktiven Riester-Zulagen inklusive Steuervorteilen.

Direkt und indirekt Förderberechtigte

Als direkt förderungsberechtigt gilt prinzipiell jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, d. h. speziell Angestellte, Arbeiter, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Kindererziehende (in den ersten drei Lebensjahren des Kindes), aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II ("Hartz IV").

Hinweis: Auch nicht direkt förderungsberechtigte Personen können den Zulagenanspruch erwerben, sofern der Ehe- oder Lebenspartner bereits unmittelbar förderungsberechtigt ist und einen Riester-Vertrag besitzt.

Beliebte Altersvorsorge

Trotz Startschwierigkeiten gehört die Riester-Rente inzwischen zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten. Insgesamt haben die Deutschen bisher 14,6 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen (Stand: April 2011, BMAS), d. h. fast 18 % aller Bundesbürger verfügen über eine private Riester-Altersvorsorge – innerhalb von zehn Jahren hat sich die Anzahl der Riester-Verträge somit mehr als verzehnfacht.

Riester-Verträge existieren in verschiedenen Varianten: Rund drei Viertel der Riester-Sparer setzen auf eine Riester-Rentenversicherung, ca. jeder fünfte auf einen Riester-Fondssparplan, alle übrigen verteilen sich auf Riester-Banksparpläne sowie die Eigenheimrente, umgangssprachlich Wohn-Riester genannt.

Riester-Rentenversicherung im Detail

Riester-Sparer zahlen bis zum max. 67. Lebensjahr in die gleichnamige Rentenversicherung ein und erhalten dafür eine lebenslange Rentenauszahlung, bestehend aus einem garantierten Anteil sowie variablen Überschussanteilen. Abrufbar ist die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Je nach Vertragsvereinbarung kann die Riester-Rente nicht nur in konstanter Höhe, sondern ebenfalls mit Inflationsausgleich ausgezahlt werden – alternativ ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % des vorhandenen Guthabens möglich.

Staatliche Förderung

Wer eine Riester-Rentenversicherung abschließt, profitiert prinzipiell auf zwei Arten von einer hohen staatlichen Förderung. Einerseits von der staatlichen Renten-Zulage, bestehend aus einer Grundzulage plus einer Bonus-Zulage für jedes Kind, sowie andererseits von attraktiven Steuervorteilen (Sonderausgabenabzug, §10a EStG).

Zu den Förderungsvoraussetzungen für die volle Zulage gehört, dass der Riester-Renten-Sparer jährlich mindesten 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (Brutto), aber mindestens 60 Euro pro Jahr, in einen Riester-Vertrag einzahlt.

An diesem Betrag beteiligt sich der mit einer jährlichen Grundzulage von jährlich 154 Euro (ledig) bzw. 308 Euro für Lebenspartner. Zusätzlich gewährt der Staat eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 2008 auf die Welt gekommen ist, wird sogar eine jährliche Sonderzulage von 300 Euro bewilligt.

Extra-Tipp: 200 Euro Prämie gibt es für junge Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr ihren ersten Riester-Vertrag abschließen.

Darüber hinaus kann der Vertrag zur Riester-Rentenversicherung steuerliche Vorteile bringen. Die geleisteten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro geltend gemacht werden.

Inwiefern die Beiträge Berücksichtigung finden, hängt davon ab, ob die potentielle Steuerersparnis höher ausfällt, als die Altersvorsorgezulage. Das Finanzamt prüft automatisch die für den Sparer günstigere Option. Aber Achtung: Während der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente nachgelagert versteuert, d. h. die Bezüge aus dem Riester-Vertrag sind dann voll steuerpflichtig.

Weitere Vor- und Nachteile einer Riester-Rentenversicherung

Das Anlagevermögen bei einer privaten Riester-Rentenversicherung wird in der Regel in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Kunden erhalten damit eine garantierte Verzinsung über die gesamte Laufzeit. Deutlich mehr Rendite verspricht eine Anlage in Investmentfonds, wobei hier das Risiko etwas steigt – allerdings in Grenzen, da staatlich abgesichert ist, dass bereits eingezahlte Kapital nicht verloren gehen kann. Als sehr eingeschränkt, stellt sich indes die Flexibilität der Riester Rentenversicherung heraus. Teilauszahlungen oder Kündigungen während der Vertragslaufzeit haben generell sehr teure Folgen – zudem muss z. T. kräftig nachversteuert werden.

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Über das nachfolgende Formular können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot sowie eine individuelle Beratung zur Riester-Rente anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die finanzen.de AG bzw. über deren Lead-Börse angeschlossene Makler):