Prämiensparplan

Für wen sind Prämiensparpläne das Richtige?

Prämiensparpläne eignen sich für Sparer, die ihr Geld langfristig anlegen wollen, großen Wert auf Sicherheit legen und denen es nicht weh tut, lange auf das angesparte Guthaben keinen Zugriff zu haben. Die monatlichen Sparraten werden mit der Bank vertraglich festgelegt, ebenso ein Sparziel und eine Spardauer. Prämiensparpläne können, je nach Geldinstitut, bis zu 25 Jahren laufen und werfen mit der Dauer immer höhere Prämienausschüttungen ab.

Vorteile eines Prämiensparplanes

Von Vorteil ist, dass die Höhe der Sparraten nicht begrenzt ist. Es kann auch mit kleinen monatlichen Beträgen, etwa 50,- EUR gespart werden. Das Guthaben wird verzinst und zusätzlich gibt es nach dem dritten Jahr Prämien, die sich staffeln. Das heißt, mit zunehmender Laufzeit erhöhen sich auch die Prämien, bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf bis zu 50 Prozent. Prämiensparpläne gehören zu den sicheren Anlagemöglichkeiten.

Nachteile eines Prämiensparplanes

Der Nachteil bei Prämiensparplänen liegt in der geringen Flexibilität. Raten, Spardauer und Sparziel werden zu Vertragsbeginn festgelegt. Die Banken werben zwar mit flexiblen Laufzeiten, doch sind die Konditionen einmal festgelegt, lassen sie sich nachträglich nicht mehr ändern. Die monatlichen Raten lassen sich weder erhöhen noch herabsetzen, das kann gerade in einem Zeitraum von zwei Jahrzehnten zum Nachteil werden. Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder Arbeitslosigkeit – wer seine Sparraten nicht mehr zahlen kann, muss den Vertrag kündigen. Das geht nicht einmal kurzfristig, denn die Banken bestehen auf die Einhaltung von Kündigungsfristen.
Die Guthabenzinsen bei Prämiensparplänen sind variabel. Seit dem Urteil des BGH müssen Banken die Zinsen zumindest an eine feste Bezugsgröße koppeln, damit die Zinsen nicht mehr beliebig und zum Nachteil der Kunden nach unten korrigiert werden können. Bei der allgemein niedrigen Zinslage sind jedoch allenfalls die Prämien gewinnbringend, dies allerdings auch erst nach einigen Jahren. Innerhalb der ersten drei Jahre werden Prämien noch gar nicht ausgeschüttet, erst danach steigen sie ziemlich behäbig. Um in den Genuss von 50-Prozent-Prämien zu kommen, braucht man Sitzfleisch für 25 Jahre.

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zu Prämiensparplänen

Kunden mit langfristigen Sparplänen sind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs vor nachträglichen Zinsänderungen der Banken geschützt. Geklagt hatte ein Sparer, der einen Prämiensparplan mit einer Laufzeit von 20 Jahren hatte. Die Höhe der Prämien war vertraglich festgesetzt, die Zinsen allerdings waren variabel. Rückwirkend hatte die Bank schließlich die Zinsen verändert und an die Zins-Statistik der Bundesbank angeglichen – zum Nachteil für den Sparer, dem dadurch Zinserträge verloren gingen. Die Richter des BGH gaben dem Sparer recht und schufen eine neue Regelung. Die besagt, dass Banken für Prämiensparpläne nun transparente Zinsklauseln zugrunde legen und die Zinsen an eine Bezugsgröße koppeln müssen. Die können sich die Banken zwar aussuchen, müssen dann aber auch bei dieser bleiben.
Mittlerweile sind die betroffenen Prämiensparpläne nicht mehr auf dem Markt, es gibt aber noch immer laufende Sparpläne dieser Art. Wer davon betroffen ist, kann beispielsweise bei einer Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob Anspruch auf eine Zinsnachzahlung besteht.

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