Sparplan kündigen

Vorzeitige Verfügbarkeit des angelegten Geldes

Über mehrere Jahre in einem immer gleichbleibenden Turnus feste Beträge zu sparen, ist dank Zinsen und Zinseszinsen zwar eine ideale Form des Vermögensaufbaus. Allerdings haben Sparpläne auch eine Schattenseite: Sie stellen eine finanzielle Verpflichtung dar. Wenn man aufgrund eines Engpasses nicht in der Lage ist, die Sparrate aufzubringen, oder vorzeitig über das Kapital verfügen möchte, birgt das in den meisten Fällen erhebliche Einbußen. Das eigentliche Ziel, Vermögen zu schaffen und von der Verzinsung zu profitieren, wäre dann verfehlt.

Wann kann ein Sparplan vor dem vertraglichen Ende gekündigt werden?

Ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen ein Sparplan vor dem vertraglich vereinbarten Ende gekündigt werden kann, richtet sich ausschließlich nach den Konditionen. Sie unterscheiden sich von Bank zu Bank und sind auch von Sparplan zu Sparplan anders gestrickt. Einige Unternehmen lassen den Kunden die Freiheit, den Vertrag ohne Verluste zu kündigen. Andere setzen eine Mindestlaufzeit voraus. Viele Banken sagen allerdings ganz klar: Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, es sei denn der Kunde verzichtet auf einen Großteil der Zinsen.

Kündigung bei Sparplan mit variabler Verzinsung

Weitgehend problemlos und ohne Konsequenzen in Form von Abzügen oder Gebühren lassen sich Sparpläne mit variabler Verzinsung kündigen. Der Zinssatz wird bei diesen Verträgen nicht festgeschrieben, sondern passt sich den Marktumständen an. In guten Zeiten steigt der Zins. In schlechten Zeiten muss sich der Kunde mit einem niedrigeren Zinssatz zufriedengeben. Die Bank geht mit einem solchen Sparplan kein Risiko ein, weil sie die Schwankungen an den Finanzmärken direkt an die Kunden weitergibt. Das trifft auch auf Tagesgeld-Sparpläne zu.

Kündigung bei Sparplan mit fester Verzinsung

Anders stellt sich die Situation dar, wenn die Bank ihren Kunden den Zinssatz für die gesamte Laufzeit garantiert. In ihrer Kalkulation gehen die Unternehmen davon aus, dass der Vertrag vom Anfang bis zum Ende bedient und regelmäßig gespart wird. Nur in dem Fall rechnet sich der Sparplan auch für die Bank. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Basiszins vereinbart und regelmäßig um Boni erweitert wird oder der Vertrag eine Zinstreppe vorsieht, die Jahr für Jahr einen höheren Zins verspricht. In diesen Fällen bestehen die meisten Kreditinstitute darauf, dass die Laufzeit eingehalten wird.

Wenn der Kunde dennoch die Option hat, zu kündigen, sind die Zinsvereinbarungen allerdings hinfällig. Statt des Garantiezinses greift dann in der Regel ein Minimalzins von einem Prozent oder weniger. Einige Verträge sehen zusätzlich eine Strafgebühr vor, dank der teilweise weniger ausgezahlt wird, als eingezahlt wurde.

Kündigungsmöglichkeiten schon beim Abschluß beachten

Ideal sind daher Sparpläne, die dem Kunden ausreichend Flexibilität bieten. Das ist zum Beispiel gewährleistet, wenn Teilzahlungen gestattet werden. Eine andere Alternative sind Verträge, die eine Kündigungsfrist von drei Monaten und nur eine vergleichsweise kurze Mindestlaufzeit von einem oder zwei Jahren vorschreiben, wenngleich sie über einen weitaus längeren Zeitraum abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, sich vorher Gedanken um die Sparrate zu machen, damit es später nicht daran hapert.

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