Wohn-Riester

Um den Immobilienerwerb als Vorsorge fürs Alter zu fördern, bezuschusst der Staat sowohl das Sparen als auch das Darlehen für den Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Voraussetzung dabei ist, dass die Immobilie tatsächlich für den eigenen Bedarf gedacht ist. Bezuschusst wird, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttos auf die hohe Kante legt oder aber nutzt, um ein Bauspardarlehen zu tilgen.

Wirklich angenommen werden die Zuschüsse vom Staat noch nicht, denn nicht einmal 5 Prozent aller Deutschen halten die Eigenheimrente für wirksam genug, um den Immobilienerwerb anzukurbeln. Das steht im Widerspruch zu anderen Umfragen, nach denen sich die Deutschen größtenteils ein eigenes Heim wünschen.

Was genau ist Wohn-Riester?

Da abzusehen ist, dass die gesetzliche Rente einmal nicht mehr ausreichen wird, unterstützt der Staat Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Wohn-Riester ist neben anderen Riester-Produkten eine Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Wer von seiner Rente keine Miete zahlen muss, ist finanziell ganz klar im Vorteil.

Steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen

Ein Wohn-Riester besteht im grundsätzlich aus zwei Phasen: einer Anspar-Phase und einer Darlehens-Phase. In beiden Phasen sind die Zahlungen steuerlich begünstigt, das bedeutet: Wer die oben genannten vier Prozent seines Jahreseinkommens aus dem Vorjahr spart, erhält einen staatliche Zuschüsse in Höhe von 154 EUR Grundzulage und weiteren 185 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind. Für Kinder, die 2009 oder später geboren wurden, gibt es sogar 300 EUR. Die Raten, die jeden Monat eingezahlt werden, können am Jahresende von der Steuer abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 2100 EUR.

Wird der Wohn-Riester zu Beginn des Ruhestands dann ausgezahlt, müssen die Steuerersparnisse zurückgezahlt werden. Entweder auf einen Schlag, dann werden nur 70 Prozent des Guthabens steuerlich belastet oder aber in monatlichen Raten.

Muss Wohn-Riester für Wohneigentum genutzt werden?

Ja, denn die Eigenheimrente ist zweckgebunden. Nur dann fördert sie der Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnis. Wird das angesparte Vermögen letztlich zweckentfremdet, also für etwas anderes als ein Eigenheim ausgegeben, muss der Riester-Sparer sowohl die Steuervorteile als auch die staatlichen Zuschüsse in voller Höhe zurückzahlen.

Gleiches gilt, wenn das über Wohn-Riester geförderte Wohneigentum wieder verkauft wird. Weitere Bedingungen sind, dass die geförderte Immobilie für den Eigenbedarf genutzt wird und Hauptwohnsitz ist. Der kann nach neueren Bestimmungen auch im Ausland liegen. Das jedoch bedeutet nicht, dass die Immobilie im Ausland als Feriendomizil genutzt werden darf.

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